Kfz-Versicherungen – Die besten Anbieter im Test 2022
- Die Kfz-Haftpflichtversicherung zählt in Deutschland zu den Pflichtversicherungen. Ohne diese wird ein Fahrzeug gar nicht erst zugelassen.
- Teil- und Vollkaskoversicherungen sind freiwillige Zusatzversicherungen, die auch Schäden am eigenen Auto abdecken.
- Bei der Wahl der richtigen Kfz-Versicherung sollten Verbraucher auf deutlich höhere Deckungssummen als das gesetzliche Minimum von 7,5 Millionen Euro achten.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung zählt in Deutschland zu den Pflichtversicherungen. Ohne sie darf kein Kraftfahrzeug zugelassen werden. Umso wichtiger ist es deshalb, eine Versicherung mit fairen Konditionen zu finden. Doch die Kfz-Haftpflichtversicherung greift nur bei Schäden an an einem Unfall beteiligten Fahrzeugen. Wer sein eigenes Auto darüber hinaus schützen möchte, sollte sich für eine freiwillige Zusatzversicherung entscheiden.
Dabei unterscheidet man sogenannte Teil- und Vollkaskoversicherungen. Mit der Befolgung weniger Tipps lässt sich ein passendes Leistungspaket zusammenstellen, das die wichtigsten Schadenfalle garantiert abdeckt.
Welche Autoversicherung ist die Richtige für mich?
Es gibt drei verschiedene Kfz-Versicherungen: Die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Teil- und die Vollkaskoversicherung. Bei den letztgenannten Versicherungen handelt es sich um freiwillige Zusatzoptionen. Lediglich die Kfz-Haftpflichtversicherung muss verpflichtend von jedem Autobesitzer abgeschlossen werden. Doch worin genau unterscheidet sich der jeweilige Versicherungsschutz?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist für alle Fahrzeughalter Pflicht. Ohne sie wird kein Fahrzeug zugelassen. Der Versicherungsschutz umfasst dabei diverse Unfallschäden, die vom Versicherten verursacht wurden. Erstattet werden beispielsweise Gebühren, die durch das Abschleppen eines defekten Wagens entstehen, aber auch Reparaturkosten eines anderen beschädigten Fahrzeugs.
Die Versicherung zahlt außerdem im Falle von Schäden an Gebäuden oder bei Personenschäden. Für sämtliche weitere Schäden am eigenen Auto kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung jedoch nicht auf. Hierfür müssen Fahrzeughalter eine gesonderte Kaskoversicherung abschließen.
Muss die Haftpflicht abgeschlossen werden?
Ja, denn nach § 1 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) müssen Sie zur Zulassung einen Versicherungsschutz mit einer gewissen Mindestdeckungssumme nachweisen. Sie haben hier dann auch die Qual der Wahl, denn dank des Kontrahierungszwang muss jede Versicherung Ihren Antrag auf Haftpflichtversicherung annehmen. Ausgenommen sind Fälle, in denen Sie mit der Prämienzahlung in Verzug waren und die Versicherung gekündigt wurde. Oder wenn Sie Ihre „vorvertragliche Anzeigepflicht“ verletzt haben, also falsche oder ungenügende Angaben im Antrag gemacht haben.
Die Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung greift bei Schäden am eigenen Fahrzeug. Hierunter fallen beispielsweise Hagel- und Sturmschäden, aber auch Schäden, die durch einen Brand oder einen Wildtierunfall verursacht werden. Versicherte sind außerdem gegen einen Diebstahl des Wagens abgesichert. In der Regel sind zusätzlich folgende weitere Leistungsfälle in der Teilkasko enthalten:
- Blitzschlag, Überschwemmungen
- Raub und Einbruch
- Explosionen
- Marderschäden
- Glasbruch
Die Zusatzversicherung deckt jedoch keine selbst verschuldeten Schäden ab. Hier greift nur die Vollkaskoversicherung.
Die Vollkaskoversicherung
Eine Vollkaskoversicherung umfasst alle zuvor genannten Leistungen der Teilkasko und bietet zudem noch etwas umfangreichere Schutzleistungen. So sind beispielsweise auch Schäden, die durch selbst verursachte Unfälle entstehen, abgedeckt. Die Versicherung zahlt außerdem bei Beschädigungen durch Vandalismus.
Info | Verti | AXA | Allianz |
---|---|---|---|
Tarif | Premium | Mobil Komfort | Direct |
Preis | Ab 8,24 € pro Monat | Ab 24,03 € pro Monat | Ab 15,50 € pro Monat |
Pauschale Deckungssumme | Ja (bis zu 100 Mio. €) | Ja (bis zu 100 Mio. €) | Ja (bis zu 100 Mio. €) |
Mallorca-Police | Ja | Ja | Ja |
GAP-Deckung | Ja | Ja | Ja |
Naturereignisse | Ja | Ja | Nein |
Eigenschaden-deckung | Ja (bis zu 100.000€) | Ja (bis zu 100.000€) | Ja (bis zu 50.000€) |
Türschlossschäden | Ja | Ja | Ja |
Neupreis-entschädigung | Ja (bis 24 Monate) | Ja (bis 3 Jahre, individuell wählbar) | Nein |
Kündigungsfrist (vor Ende der Vertragslaufzeit) | 30 Tage | 30 Tage | 30 Tage |
Webseite | verti.de | axa.de | allianz.de |
Stand: September 2022
Teil- oder Vollkasko: Was ist sinnvoll?
Ob neben der Kfz-Haftpflichtversicherung eine weitere Zusatzversicherung nötig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann daher nicht pauschal für jeden Autobesitzer beantwortet werden. Bei der Wahl einer Zusatzversicherung spielt aber insbesondere das Alter beziehungsweise der Wert des Autos eine wichtige Rolle.
Für einen Neuwagen lohnt sich die Vollkaskoversicherung häufig, da das Auto während der ersten Jahre noch einen hohen Wert hat. Für ältere Fahrzeuge kommt hingegen häufig eher eine Teilkasko infrage. Dennoch sollten Autobesitzer bedenken, dass der sogenannte Schadenfreiheitsrabatt nur bei einer Vollkaskoversicherung gewährt wird. Dabei sinkt der Beitragssatz für Versicherte für jedes schadenfreie Jahr. Dementsprechend kann eine Vollkasko über einen längeren Zeitraum hinweg insgesamt günstiger kommen als eine Teilkaskoversicherung, die mit weniger Leistungen einhergeht.
Was ist bei der Kfz-Versicherung wichtig?
Bei der Wahl der passenden Kfz-Versicherung gibt es einige Dinge zu beachten, sowohl, was die verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung betrifft, als auch bei den freiwilligen Zusatzversicherungen.
Deckungssumme
Die Deckungssumme der Kfz-Versicherung bestimmt, bis zu welchem Betrag Kosten übernommen werden. Bei Fahrzeugen ist eine hohe Versicherungssumme besonders sinnvoll, denn bei einem Unfallschaden können schnell Beträge in Millionenhöhe entstehen. Die gesetzliche Mindestsumme liegt bei 7,5 Millionen Euro pro Versicherungsfall. Doch dieser Betrag kann schnell ausgeschöpft sein. Eine deutlich höhere Deckungssumme von mindestens 100 Millionen Euro ist für den Ernstfall daher empfehlenswert.
Grobe Fahrlässigkeit
Wer im Straßenverkehr grob fahrlässig unterwegs ist, kann unter Umständen auf den Kosten des verursachten Schadens sitzen bleiben. Denn einige Kaskoversicherungen decken Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, nicht ab. Daher sollten Verbraucher beim Abschluss ihrer Zusatzversicherung auf eine Klausel achten, die entsprechende Schäden umfasst.
Neuwertentschädigung
Eine Kfz-Versicherung mit Neuwertentschädigung ersetzt im Schadenfall den Neuwert des Autos. Dies ist zum Beispiel dann nötig, wenn das Fahrzeug einen Totalschaden erlitten hat oder aufgrund eines Diebstahls ersetzt werden muss. Bei der Neuwertentschädigung sollten Verbraucher darauf achten, dass die Versicherung mindestens während der ersten zwölf Monate nach Vertragsabschluss den Neupreis des Fahrzeugs erstattet.
Mallorca-Police
Eine zusätzliche Mallorca-Police kann im europäischen Ausland wichtig werden. Sie greift für Unfallschäden an einem geliehenen Mietwagen und erhöht die Versicherungssumme im Vergleich zur ausländischen Versicherung meist deutlich. Eine solche Mallorca-Police ist bei vielen guten Kfz-Versicherungen automatisch enthalten.
Wildschadenklausel
Eine erweiterte Wildschadenklausel stellt sicher, dass auch Kollisionen mit Tieren wie Pferden, Ziegen oder Rindern versicherungstechnisch abgedeckt sind. Der normale Versicherungsschutz einer Teilkasko umfasst nämlich lediglich Unfälle mit sogenanntem Haarwild, also Rehen, Hirschen, Hasen oder Wildschweinen. Einige Versicherer erweitern den Versicherungsschutz sogar auf Kollisionen mit Tieren jeglicher Art.
Folgeschäden bei Marderbissen
Die Teilkasko zahlt in der Regel nur direkte Schäden, die durch Marder entstehen. Das sind unter anderem durchgebissene Kabel oder Schläuche. Es gibt allerdings auch Schäden, die erst als Folge von Marderbissen auftreten, beispielsweise Motor- oder Katalysatorschäden. Wer hier auf Nummer sicher gehen will, sollte einen Versicherer wählen, der auch Folgeschäden abdeckt.
Wann kann ich die Versicherung kündigen oder wechseln?
Die Kfz-Versicherung kündigen oder wechseln zu wollen, kann verschiedene Gründe haben. Meist entdecken Verbraucher beim Versicherungsvergleich einen günstigeren Tarif oder wünschen sich eine Versicherung zu besseren Konditionen. Doch bei der Kündigung des Versicherungsschutzes gibt es ein paar Dinge zu beachten.
Kündigungsfristen bei einer ordentlichen Kündigung
Versicherte, die ihre Kfz-Versicherung ordentlich kündigen wollen, müssen entsprechende Fristen einhalten. Bei einer Kfz-Versicherung beträgt diese Frist in der Regel einen Monat zum Jahresende. Wer nicht will, dass die Versicherung ein weiteres Jahr läuft, sollte daher bis zum 30. November eines Jahres kündigen. Die genauen Fristen und Konditionen finden Versicherte in ihrem Vertrag.
Kündigung bei einer Beitragserhöhung
Eine Beitragserhöhung kann für viele Versicherte ein Grund sein, die bestehende Versicherung kündigen zu wollen. Für Versicherte gilt dann ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von einem Monat ab Erhalt der Nachricht über die Beitragserhöhung. Es handelt sich dann um eine außerordentliche Kündigung.
Kündigung nach einem Schaden
Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht auch nach einem Schadenfall. Besonders dann, wenn die Schadenregulierung nicht zufriedenstellend war, können sich Versicherte für eine Kündigung der bestehenden Versicherung entscheiden. In diesem Fall können Verbraucher von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Kündigung bei Fahrzeugwechsel oder Neuzulassung
Verbraucher, die sich ein neues Auto kaufen, haben bei ihrer bestehenden Kfz-Versicherung ein Sonderkündigungsrecht. Versicherte können für ihr neues Fahrzeug frei wählen, ob sie die bestehende Versicherung beibehalten wollen oder ob sie sich für einen neuen Versicherer entscheiden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt. Verbraucher profitieren hier von der freien Versicherungswahl.
Bester Anbieter im Vergleich: Verti Versicherung
Mit der Kfz-Versicherung von Verti bleiben keine Wünsche offen. Im Schadenfall verfügt der Premium-Tarif über eine integrierte Eigenschadendeckung bis zu 100.000 €. Außerdem verfügt die Kaskoversicherung über eine 24-monatige Neupreisentschädigung.
Pro
Contra
DA Direkt
Im ersten Moment wirken die zahlreichen individuell anpassbaren Versicherungsbausteine überfordernd. Dies ermöglicht jedoch eine hohe Flexibilität, gleichzeitig bietet die DA Direkt eine Update-Garantie sowie die Möglichkeit der reinen Online-Kommunikation ohne Versicherungsmakler.
Pro
Contra
AXA
Die Kfz-Versicherung der AXA zeichnet sich durch eine hohe Individualität durch zahlreiche Zusatzbausteine ab. Außerdem gibt es 20% Preisnachlass für Elektro- und Hybridautos.
Pro
So haben wir getestet
Wir von Top5.de haben uns die Kfz-Versicherungen mit den attraktivsten Konditionen genauer angeschaut. Zur Auswahl standen dabei Angebote aus der Stiftung Warentest Ausgabe 11/2021, die wir einer eigenen Bewertung unterzogen haben. Ausgezeichnet wurden nur jene Versicherungstarife, die mit umfangreichen Leistungen sowie einer automatischen Update-Garantie punkten konnten. Auch ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis stand in unserem Test natürlich im Fokus. Insgesamt haben wir 159 Kfz-Haftpflicht- und 70 Kaskoversicherungen verglichen, deren Schutz jeweils innerhalb Europas und in EU-Ländern greift.
Für den Top5.de-Vergleich wurde das Profil eines Modellkunden erstellt, anhand dessen die verschiedenen Tarife fair miteinander verglichen werden konnten. Bei unserem Modellkunden handelt es sich um einen alleinigen Fahrer mit Wohnort in einer mittleren Regionalklasse. Der Modellkunde besitzt weder ein eigenes Haus noch eine Garage und hat bisher keine weiteren Verträge mit dem jeweiligen Versicherer abgeschlossen. Für die jährliche Fahrleistung wurden 15.000 Kilometer angesetzt. Im Test wurden zudem die Schadenfreiheitsklassen 2, 15 und 30 getestet.
Häufig gestellte Fragen zur Privathaftpflichtversicherung
Es wird zwischen drei Arten von Kfz-Versicherungen unterschieden: zwischen der gesetzlich verpflichtenden Haftpflichtversicherung und den freiwilligen Teilkasko- und Vollkasko-Zusatzversicherungen. Während die Haftpflicht lediglich Schäden an anderen Fahrzeugen abdeckt, werden mit einer Kaskoversicherung auch Schäden am eigenen Auto übernommen.
Wer die Kfz-Versicherung wechseln will, muss zunächst den bestehenden Vertrag kündigen. Eine ordentliche Kündigung ist dabei nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist möglich, da sich der bestehende Vertrag sonst automatisch um ein weiteres Versicherungsjahr verlängert. In einigen Ausnahmen, beispielsweise nach einem Schadenfall, können Versicherte von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Ob eine Vollkaskoversicherung sinnvoll ist oder nicht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Insbesondere Besitzer von Neuwagen oder sehr wertvollen Autos können von einer Vollkaskoversicherung profitieren. Diese deckt alle Leistungen einer Teilkasko ab und schützt darüber hinaus auch bei Vandalismus oder selbst verursachten Schäden.
Eine gute Kfz-Versicherung sollte in jedem Fall Schäden abdecken, die bei einem Unfall entstehen. Neben Abschlepp- oder Reparaturkosten ist auch ein Schutz für Mietwagen im Ausland sinnvoll. Die Autoversicherung sollte mit einer Deckungssumme von mindestens 100 Millionen Euro einhergehen und beispielsweise auch bei grober Fahrlässigkeit schützen.